Freigestellter Schülerverkehr: Was die Freistellungs-Verordnung wirklich freistellt
„Freigestellt“ liest sich für viele wie „regelfrei“. Der Artikel zeigt, was § 1 Nr. 4 der Freistellungs-Verordnung tatsächlich freistellt und welche Pflichten im Schülerspezialverkehr unverändert weitergelten.