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Vergabe & Kalkulation

Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst: was ein Kilometer wirklich kostet

Die steuerliche 20-Cent-Pauschale ist eine Erstattung für Dienstreisen, kein Preis für eine Beförderungsleistung. Der Artikel zeigt, aus welchen Blöcken sich die Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst zusammensetzen und warum Leerkilometer die Rechnung still verteuern.

11 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz beträgt 20 Cent je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro. Sie erstattet einer Privatperson die dienstliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs und taugt nicht als Preis für eine gewerbliche Beförderungsleistung.
  • Eine belastbare Vollkostenrechnung im Fahrdienst führt drei Sätze getrennt: Fixkosten je Betriebstag, variable Kosten je gefahrenem Kilometer und Personalkosten je Einsatzstunde. Darauf kommt ein prozentualer Zuschlag für Unternehmerwagnis und Gewinn.
  • Personalkosten sind im Omnibus- und Fahrdienstgewerbe der größte Kostenblock. Im Baden-Württemberg-Index für Omnibusverkehre gehen sie mit 55 Prozent in die Kostenentwicklung ein, stärker gewichtet als jedes der vier übrigen Kostenelemente.
  • Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Wer heute über den Jahreswechsel hinaus anbietet, kalkuliert gegen eine bereits verordnete Kostensteigerung.
  • Bei einem Leerkilometeranteil von 30 Prozent verteilen sich die variablen Kosten von 100 gefahrenen Kilometern auf nur 70 abrechenbare. Der Satz je abrechenbarem Kilometer liegt damit rund 43 Prozent über dem Satz je gefahrenem Kilometer.

Eine Kalkulation für eine Ausschreibung im Schülerverkehr endet fast immer bei einer einzigen Zahl. Was kostet der Kilometer? Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst lassen sich aber nirgends nachschlagen. Sie fallen für jeden Betrieb anders aus, weil Fahrzeugalter, Einsatzprofil, Tarifbindung und Auslastung die Rechnung verschieben.

Dieser Text geht die Kostenblöcke durch, die bei Krankenfahrten, Behindertentransporten und Schülerbeförderung zusammenkommen, und nennt bewusst keinen fertigen Eurobetrag je Kilometer. Was er liefert, sind die Bezugsgrößen und die belegbaren Größenordnungen der Blöcke, die sich am stärksten bewegen.

Die 20-Cent-Pauschale ist kein Kilometerpreis

Die Zahl, die in Gesprächen über Kilometerkosten am häufigsten fällt, stammt aus dem Reisekostenrecht. § 5 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz regelt sie im Wortlaut.

Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.
§ 5 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz

Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, sind es nach Absatz 2 dreißig Cent, festzustellen vor Antritt der Dienstreise. Über § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Einkommensteuergesetz wirkt derselbe Höchstsatz ins Steuerrecht hinein. Daher haben viele die 30 Cent als den einen gültigen Kilometersatz im Kopf.

Der Zweck dieser Sätze ist eng. Sie erstatten einer Privatperson den dienstlichen Einsatz des eigenen Fahrzeugs, und eine Marge enthalten sie nicht. Wer sie in ein gewerbliches Angebot übersetzt, lässt fünf Posten aus:

  • Personalkosten für Fahrpersonal, Disposition und Abrechnung, der größte Block überhaupt
  • Abschreibung und Finanzierung eines für die Rollstuhlbeförderung umgebauten Fahrzeugs
  • Vorhaltekosten für Reserve- und Ersatzfahrzeuge, die nur im Störfall Kilometer erzeugen
  • Prüf-, Schulungs- und Nachweispflichten, die unabhängig von der Laufleistung anfallen
  • Unternehmerwagnis und Gewinn, der einzige Posten, aus dem der nächste Fahrzeugkauf bezahlt wird

Was das in Vergabeverfahren auslöst

Angebote auf Basis einer Reisekostenpauschale liegen strukturell zu niedrig, weil Kostenblöcke fehlen und nicht weil der Betrieb effizienter arbeitet. Den Zuschlag gewinnt man damit durchaus. Bezahlt wird er über die Laufzeit, und bei einem Dreijahresvertrag ohne Anpassungsmechanik ist der Fehler bis zur nächsten Ausschreibung nicht mehr korrigierbar.

Woraus sich die Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst zusammensetzen

Die Kalkulationslogik aus dem Taxi-, Mietwagen- und Omnibusgewerbe sortiert Kosten nach ihrer Bezugsgröße und nicht nach dem Buchhaltungskonto. Entscheidend ist, wovon ein Block tatsächlich abhängt, von der Zeit, von der Laufleistung oder von der Einsatzstunde des Personals.

Kostenblöcke einer Vollkostenrechnung und ihre Bezugsgrößen
KostenblockTypische BestandteileBezugsgröße
Zeitabhängige FixkostenAbschreibung, Finanzierung, Kfz-Steuer, Versicherungen, Stellplatz, Verwaltung, DispositionEuro je Betriebstag
Laufleistungsabhängige variable KostenKraftstoff oder Ladestrom, Reifen, Öl, Wartung, Verschleißreparaturen, AdBlueEuro je Kilometer
PersonalkostenLöhne, Lohnnebenkosten, Zuschläge, Ausfallzeiten, Schulungen, EignungsuntersuchungenEuro je Einsatzstunde
Unternehmerwagnis und GewinnAufschlag für Auslastungsrisiko, Forderungsausfall, ReinvestitionProzentualer Aufschlag

Diese Trennung beantwortet eine Frage, die in der Disposition ständig auftaucht. Ein Sachbearbeiter im Sozialamt fragt am Donnerstagnachmittag nach einer zusätzlichen Fahrt ab Montag. Lohnt sie sich? Solange Fahrzeug und Fahrerin ohnehin im Dienst sind, muss die Fahrt nur die variablen Kosten und die zusätzlich gebundene Einsatzzeit decken. Braucht sie ein weiteres Fahrzeug oder eine weitere Schicht, springt der komplette Fixkostenblock mit, und dieselbe Fahrt wird zum Verlustgeschäft.

Wer beide Sätze kennt, kann das ausrechnen. Wer nur einen Mischsatz je Kilometer führt, entscheidet nach Gefühl.

Personalkosten machen mehr als die Hälfte der Kostenentwicklung aus

Wie stark Personalkosten den Personenverkehr bestimmen, lässt sich am BW-Index für den ÖPNV Straße ablesen, den das Verkehrsministerium Baden-Württemberg jährlich veröffentlicht. Er schreibt die Kostenentwicklung über fünf Gruppen fort, nämlich Personalkosten nach dem Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes, Diesel beziehungsweise Strom, Neufahrzeuge, Ersatzteile sowie sonstige Kosten nach der Inflationsrate. Nach der Darstellung des Fachmediums Omnibusrevue stehen in der vorgeschlagenen Gewichtung die Personalkosten mit 55 Prozent an erster Stelle; die Aufgabenträger vor Ort dürfen davon abweichen.

Für die eigene Kalkulation heißt das, dass jede Lohnsteigerung fast ungebremst auf den Kilometerpreis durchschlägt. Ein Teil dieser Steigerungen ist bereits terminiert. Nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung liegt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziffert die beiden Stufen auf 8,42 und 5,04 Prozent, zusammen 13,88 Prozent. Wo Tarifverträge greifen, liegen die Sätze darüber. Der Mindestlohn ist die Untergrenze, nicht der Planwert.

Stand: Juli 2026

Die Stufe zum 1. Januar 2027 steht bereits in der Verordnung. Wer im Sommer 2026 ein Angebot mit Laufzeit über den Jahreswechsel abgibt, kalkuliert gegen eine bekannte Kostensteigerung. Sie nicht einzupreisen, ist eine Entscheidung und keine Unwägbarkeit.

Unterschätzt wird regelmäßig der Teil des Personalblocks, in dem niemand einen abrechenbaren Kilometer fährt. Bezahlte Arbeitszeit ist es trotzdem.

  • Rüstzeit vor Schichtbeginn, also Abfahrtskontrolle, Fahrzeugübernahme, Reinigung und Prüfung der Sicherungssysteme
  • Standzeiten zwischen Hin- und Rückfahrt, etwa im Schülerverkehr oder zwischen zwei Dialyseterminen
  • Wartezeit beim Fahrgast, wenn sich die Entlassung aus der Klinik um 40 Minuten verzögert
  • Anfahrt zum ersten und Rückfahrt vom letzten Fahrgast
  • Pausen und Ruhezeiten, soweit sie vergütungspflichtig sind

Ob ein Kleinbus dabei unter die EU-Sozialvorschriften fällt oder unter das Arbeitszeitgesetz, ist alles andere als trivial; die Abgrenzung behandelt der Beitrag zu den Lenk- und Ruhezeiten im Kleinbus-Fahrdienst im Detail. Kalkulatorisch bleibt es dabei, dass ein erheblicher Teil der bezahlten Stunden aus der Rechnung fällt, wenn man die Personalkosten allein auf die besetzten Kilometer umlegt.

Warum der Jahresmittelwert beim Kraftstoff in die Irre führt

Kraftstoff ist der Posten, der sich innerhalb eines Angebotszeitraums am stärksten bewegt. Das Frühjahr 2026 liefert dafür ein ungewöhnlich deutliches Beispiel. Nach der Preisauswertung des ADAC war der April der teuerste Tankmonat seit Beginn der Aufzeichnungen.

2,263 €/lDiesel im Monatsmittel April 2026Teuerster Tankmonat seit Beginn der ADAC-Aufzeichnungen
2,446 €/lTageshöchstwert Diesel am 7. April 2026Bundesdurchschnitt, historischer Höchststand
rund 2,07 €/lDiesel am 14. Juli 2026Rund 19 Cent unter dem April-Monatsmittel

Im Januar 2026 lag der Dieselpreis nach derselben Auswertung noch über 57 Cent je Liter unter dem April-Niveau. Innerhalb eines Quartals bewegte sich der wichtigste variable Kostenposten damit um mehr als ein Viertel. Ein Jahresmittelwert bildet eine solche Spanne nicht ab. Er glättet genau die Bewegung weg, gegen die man sich absichern will.

Brauchbarer ist eine externe, monatlich fortgeschriebene Referenz. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung veröffentlicht eine Dieselpreis-Information für Großverbraucher, bezogen auf Lieferungen frei Verbrauchsort und geführt als Indexreihe. Der Verband bereitet die Daten ausdrücklich für Kostenelementeklauseln in längerfristigen Verträgen auf. Beide Vertragsparteien lesen damit dieselbe, unabhängig erhobene Zahl nach, und abgebildet wird der Großverbraucherpreis statt des Tankstellenpreises.

Leerkilometer tauchen auf keiner Rechnung auf

Leerkilometer sind gefahrene Kilometer ohne Fahrgast an Bord. Sie verursachen vollen Verbrauch, vollen Verschleiß und volle Fahrerzeit. Auf einer Rechnung an einen Kostenträger stehen sie nie, und genau deshalb werden sie so zuverlässig übersehen.

  • Anfahrt vom Betriebshof oder vom Wohnort des Fahrers zum ersten Fahrgast
  • Rückfahrt nach dem letzten Fahrgast
  • Umläufe zwischen Einzelaufträgen, die räumlich nicht zusammenpassen
  • Rückwege nach Absagen, Fehlfahrten und nicht angetroffenen Fahrgästen
  • Werkstatt-, Tank- und Reinigungsfahrten

Die Wirkung auf den Kostensatz ist reine Arithmetik. Sind 30 Prozent der Gesamtfahrleistung Leerkilometer, verteilen sich die variablen Kosten von 100 gefahrenen Kilometern auf nur 70 abrechenbare, und der Satz je abrechenbarem Kilometer liegt damit rund 43 Prozent über dem Satz je gefahrenem Kilometer. Wer seinen Leeranteil nicht kennt, kennt seine Kostenbasis nicht.

Bewegen lässt sich dieser Anteil durchaus. Die Stadt Olfen stellte 2013 auf ein bedarfsorientiertes Schulbussystem um, dokumentiert im Mobilikon des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Statt eines starren Linienwegs wird die Route anhand der tatsächlich mitfahrenden Schülerinnen und Schüler berechnet, Haltestellen ohne Fahrgäste entfallen. Die Fahrleistung der Schulbusse sank um rund 40 Prozent, ein komplettes Fahrzeug konnte eingespart werden.

Erst messen, dann optimieren

Der erste Schritt ist eine Messung. Besetzte und leere Kilometer getrennt erfassen, je Tour und je Fahrzeug. Ohne diese Trennung lässt sich weder beurteilen, ob eine Bündelung etwas gebracht hat, noch gegenüber einem Kostenträger begründen, warum ein Kilometersatz so hoch ausfällt.

In sechs Schritten vom Kostensatz zum Angebot

Aus den Kostenblöcken wird ein Angebot, sobald sie in eine Preisstruktur übersetzt sind, die zum Auftrag passt.

  1. Fixkosten je Betriebstag ermitteln. Jahresfixkosten je Fahrzeug durch die tatsächlich erreichten Einsatztage teilen, nicht durch 365 und nicht durch die geplanten Tage.
  2. Variable Kosten je Kilometer ermitteln. Aus dem Ist-Verbrauch sowie den Werkstatt-, Reifen- und Verschleißkosten des Vorjahres, fortgeschrieben mit einer begründeten Kraftstoffannahme.
  3. Personalkosten je Einsatzstunde ansetzen. Als Vollkosten inklusive Lohnnebenkosten, Zuschlägen und Ausfallzeiten, bezogen auf die produktiven Stunden.
  4. Leerkilometer und Standzeiten einrechnen. Den gemessenen Leeranteil auf die abrechenbaren Kilometer umlegen, unproduktive Einsatzzeiten dem verursachenden Auftrag zuordnen.
  5. Wagnis- und Gewinnzuschlag aufschlagen. Ein prozentualer Aufschlag für Auslastungsrisiko, Forderungsausfall und Reinvestition. Ohne ihn finanziert der Betrieb den nächsten Fahrzeugkauf aus der Substanz.
  6. In eine Angebotsstruktur übersetzen. Grundpauschale je Fahrt oder Betriebstag, ein definiertes Kilometerkontingent, ein Satz für Mehrkilometer und gesondert ausgewiesene Zuschläge.

Zuschläge halten der Prüfung durch einen Kostenträger nur stand, wenn eine messbare Mehrleistung dahintersteht. Rollstuhl- oder Tragestuhlbeförderung wegen Umbau, Sicherungssystemen und zusätzlicher Einsatzzeit. Eine zweite Person an Bord, weil sie eine vollständige zweite Personalkostenlinie erzeugt. Wartezeit ab einer definierten Karenz, weil sie Fahrzeug und Fahrer bindet. Ein pauschaler Aufschlag ohne solche Begründung fällt im Prüfverfahren als Erstes.

Bei Laufzeiten über zwölf Monate gehört eine Preisanpassungsklausel in den Vertrag. Sie sollte an eine externe Referenz gekoppelt sein, etwa an einen veröffentlichten Kostenindex für Omnibusverkehre, an die Tarifentwicklung oder an einen Kraftstoffindex, und den Anpassungszeitpunkt eindeutig regeln. Bei öffentlichen Auftraggebern ist der Spielraum für nachträgliche Anpassungen zusätzlich vergaberechtlich begrenzt; welche Verfahrensart überhaupt greift, hängt am Auftragswert und den EU-Schwellenwerten 2026 in der Fahrdienst-Vergabe.

Welche Ist-Werte die Rechnung braucht

Die Rechnung selbst ist nicht kompliziert. Was fehlt, sind die Ist-Werte. Geschätzte Kilometer, gerundete Einsatzzeiten und der Herstellerverbrauch aus dem Prospekt ergeben eine Kalkulation, die sauber aussieht und trotzdem falsch ist.

  • Ist-Kilometer je Tour, getrennt nach besetzt und leer
  • Fahrzeit, Standzeit und gesamte Einsatzzeit je Fahrer und Tag
  • Tatsächlicher Kraftstoff- oder Energieverbrauch je Fahrzeug statt Herstellerangabe
  • Werkstatt-, Reifen- und Schadenkosten je Fahrzeug und Jahr
  • Tatsächlich erreichte Betriebstage je Fahrzeug, inklusive Ausfällen
  • Wartezeiten, Zusatzleistungen und Fehlfahrten je Auftrag, mit Zeitstempel

Diese Zahlen entstehen in einem disponierenden Betrieb ohnehin. Jede geplante Tour, jede Statusmeldung aus dem Fahrzeug und jede Abrechnungsposition enthält sie. Verloren gehen sie erst, wenn Planung, Fahrzeugdaten und Abrechnung in getrennten Systemen liegen. Arbeiten Disposition, Fahrer-App und Abrechnung auf demselben Datenbestand, wie es etwa Vermo tut, ist die Vollkostenrechnung am Jahresende eine Auswertung und kein Projekt.

Häufige Fragen

Nein. Die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz beträgt 20 Cent je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro, und erstattet einer Privatperson die dienstliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs. Sie deckt weder Abschreibung noch Personal, Verwaltung oder Unternehmerwagnis ab. Ein gewerbliches Angebot braucht eine Vollkostenrechnung mit getrennten Sätzen je Betriebstag, je Kilometer und je Einsatzstunde.

Personalkosten sind der mit Abstand größte Kostenblock. Im Baden-Württemberg-Index für Omnibusverkehre gehen sie mit 55 Prozent in die Kostenentwicklung ein und sind damit das am stärksten gewichtete von fünf Kostenelementen; die Gewichtung können die Aufgabenträger vor Ort anpassen. Jede Tarif- oder Mindestlohnsteigerung schlägt deshalb fast ungebremst auf den Kilometerpreis durch.

Leerkilometer sind gefahrene Kilometer ohne Fahrgast an Bord, also Anfahrten, Rückfahrten, Umläufe zwischen Aufträgen sowie Werkstatt- und Tankfahrten. Sie verursachen die vollen variablen Kosten und binden Fahrerzeit, erscheinen aber auf keiner Rechnung an einen Kostenträger. Bei einem Leeranteil von 30 Prozent verteilen sich die Kosten von 100 gefahrenen Kilometern auf nur 70 abrechenbare, und der Satz je abrechenbarem Kilometer liegt damit rund 43 Prozent höher.

Zuerst durch Messung, also durch getrennte Erfassung besetzter und leerer Kilometer je Tour und je Fahrzeug. Danach durch Bündelung von Einzelfahrten, durch Routen an den tatsächlichen Zielen statt an festen Linienwegen und durch konsequente Umlaufplanung. Die Stadt Olfen stellte 2013 auf ein bedarfsorientiertes Schulbussystem um und senkte die Fahrleistung der Schulbusse dadurch um rund 40 Prozent; ein komplettes Fahrzeug konnte eingespart werden.

Quellen

  1. § 5 Bundesreisekostengesetz (Wegstreckenentschädigung)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Absatz 1: 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 Euro; Absatz 2: 30 Cent bei erheblichem dienstlichem Interesse. Stand: Juli 2026
  2. § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Einkommensteuergesetz (pauschale Kilometersätze)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Verweist für die Pauschsätze auf die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz. Stand: Juli 2026
  3. § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab 1.1.2026, 14,60 Euro ab 1.1.2027. Stand: Juli 2026
  4. Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EuroBundesministerium für Arbeit und Soziales · Stufen von 8,42 und 5,04 Prozent, zusammen 13,88 Prozent
  5. BW-Index für den ÖPNV Straße (Pressemitteilung zur jährlichen Fortschreibung)Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Jährlich fortgeschriebener Kostenindex; die Gewichtung der Kostengruppen legen die Aufgabenträger vor Ort fest
  6. BW-Index: Was kostet der Busverkehr die Unternehmen?Omnibusrevue (Fachmedium, Sekundärquelle) · Herangezogen für die vorgeschlagene Gewichtung der fünf Kostengruppen, Personalkosten mit 55 Prozent; die amtliche Veröffentlichung nennt keine Prozentwerte
  7. April teuerster Tankmonat aller ZeitenADAC Presse · Diesel-Monatsmittel April 2026: 2,263 Euro je Liter; Tageshöchstwert 2,446 Euro am 7. April 2026
  8. Dieselpreisinformationen für GroßverbraucherBundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) · Monatlich fortgeschriebene Indexreihe für Großverbraucherlieferungen frei Verbrauchsort, aufbereitet für Kostenelementeklauseln. Stand: Juni 2026
  9. Bedarfsorientierter Schulbus (Praxisbeispiel Olfen)Mobilikon, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Einführung 2013; Reduktion der Fahrleistung um rund 40 Prozent, ein Fahrzeug eingespart

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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