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Vergabe & Kalkulation

Fahrermangel im Fahrdienst in Zahlen: was die amtliche Statistik zeigt und was hilft

Bus- und Straßenbahnfahrer sind laut Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf, Pkw-Fahrer im Personentransport nicht. Der Artikel ordnet die amtlichen Zahlen für Fahrdienste ein, zeigt ihre Grenzen und nennt die Hebel, die ein Betrieb selbst in der Hand hat.

12 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Nach der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind Bus- und Straßenbahnfahrer ein Engpassberuf, die abgeschlossene Vakanzzeit liegt im Median bei 87 Tagen. Pkw-Fahrer im Personentransport stehen nur unter Beobachtung. Rund 40 Prozent der beschäftigten Busfahrer sind 55 Jahre oder älter. Fahrdienste mit Kleinbussen weist die Statistik nicht gesondert aus.

  • In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreichen Bus- und Straßenbahnfahrer einen Punktwert von 2,3 und gelten damit als Engpassberuf. Berufskraftfahrer im Personentransport mit Pkw liegen bei 1,5 und stehen nur unter Beobachtung.
  • Eine Stelle für Bus- und Straßenbahnfahrer ist im Median 87 Tage vakant, eine Stelle im Pkw-Personentransport 77 Tage. Ab 80 Tagen vergibt die Bundesagentur für diesen Indikator den höchsten Engpass-Punktwert.
  • Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 39,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bus- und Straßenbahnfahrer 55 Jahre oder älter, im Pkw-Personentransport 43,6 Prozent. Über alle Berufe sind es 24,6 Prozent.
  • Eine eigene Berufskennziffer für Fahrdienst-Fahrer im Kleinbus gibt es in der amtlichen Statistik nicht. Wer Zahlen für seinen Betrieb ableitet, arbeitet mit Näherungen aus den Gruppen Pkw-Personentransport und Bus.
  • Für Fahrzeuge der Klasse B mit höchstens acht Fahrgastplätzen gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht. Wer gewerblich einen Kleinbus der Klasse D1 fährt, braucht dagegen eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine Weiterbildung.

Wer einen Fahrdienst führt, kennt die Lage aus dem Alltag: Die Ausschreibung für den Schülerverkehr ist gewonnen, die Fahrzeuge sind bestellt, und drei Wochen vor Schuljahresbeginn fehlen zwei Fahrer. Ob das ein Einzelfall ist oder ein Strukturproblem, lässt sich mit amtlichen Zahlen beantworten, allerdings nicht so glatt, wie es Verbandsmeldungen oft nahelegen.

Dieser Beitrag wertet die Fachkräfteengpassanalyse 2025 und die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Fahrerberufe aus. Er sagt dazu, was die Daten nicht hergeben, und geht dann die Hebel durch, die ein Betrieb selbst in der Hand hat: Arbeitszeitmodelle, Minijob und Rentner, Führerscheinklassen und weniger Fahrerstunden durch bessere Planung.

Was die Engpassanalyse 2025 über Fahrerberufe sagt

Die Bundesagentur für Arbeit bewertet einmal im Jahr, in welchen Berufen Fachkräfte knapp sind. Für 2025 hat sie 157 Engpassberufe ermittelt, nach 163 im Vorjahr. Grundlage sind sechs Indikatoren, unter anderem die Vakanzzeit, die Zahl der Arbeitsuchenden je gemeldeter Stelle und die berufsspezifische Arbeitslosenquote. Jeder Indikator bekommt null bis drei Punkte; ab einem Durchschnitt von 2,0 gilt ein Beruf als Engpassberuf, zwischen 1,5 und 2,0 steht er unter Beobachtung.

Für die Fahrerberufe sieht das Bild im Datenanhang zur Engpassanalyse 2025 auf dem Anforderungsniveau Fachkraft so aus:

Fahrerberufe in der Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Bundesagentur für Arbeit, veröffentlicht Mai 2026)
Berufsuntergruppe (KldB 2010)Beschäftigte Juni 2025Vakanzzeit (Median)Arbeitsuchende je StellePunktwertEinstufung
5213 Bus-, Straßenbahnfahrerrund 152.00087 Tage3,02,3Engpassberuf
5211 Berufskraftfahrer Personentransport/Pkwrund 92.60077 Tage22,71,5unter Beobachtung
5212 Berufskraftfahrer Güterverkehr/Lkwrund 525.10091 Tage2,92,5Engpassberuf
5218 Fahrzeugführer Straßenverkehr (sonstige)rund 190.60070 Tage48,81,5unter Beobachtung

Auffällig ist der Unterschied zwischen Bus und Pkw. Beim Busfahrer kommen auf eine gemeldete Stelle drei Arbeitsuchende, die berufsspezifische Arbeitslosenquote liegt bei 3,5 Prozent. Im Pkw-Personentransport sind es 22,7 Arbeitsuchende je Stelle und eine Arbeitslosenquote von 9,3 Prozent. Trotzdem bleibt auch dort eine Stelle im Median 77 Tage offen. Die Statistik sagt nicht, warum. Naheliegend ist, dass Bewerber und Stellen nicht zusammenpassen, etwa bei Arbeitszeiten, Führerschein oder Personenbeförderungsschein. Belegt ist das mit diesen Daten nicht.

Wo die Statistik Fahrdienste nicht abbildet

Die Klassifikation der Berufe kennt keinen Fahrdienst-Fahrer im Kleinbus. Wer Schulkinder im Neunsitzer oder Dialysepatienten im Rollstuhl-Transporter fährt, landet je nach gemeldetem Tätigkeitsschlüssel in der Gruppe Pkw-Personentransport, Bus oder sonstige Fahrzeugführer. Die Gruppe 5213 mischt zudem Busfahrer mit Straßenbahnfahrern, die Gruppe 5211 enthält Taxi und Mietwagen. Eine amtliche Engpasszahl für Ihren Fahrdienst gibt es deshalb nicht, nur Näherungen.

Altersstruktur: vier von zehn Fahrern sind 55 oder älter

Härter als die Vakanzzeiten ist die Altersstruktur. Die Beschäftigungsstatistik nach Berufen zum Stichtag 31. Dezember 2025 weist für die Fahrerberufe einen Anteil älterer Beschäftigter aus, der weit über dem Durchschnitt aller Berufe liegt.

39,4 %der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bus- und Straßenbahnfahrer sind 55 Jahre oder älter61.901 von 156.999, Stichtag 31.12.2025
43,6 %sind es im Personentransport mit Pkw41.599 von 95.459, davon 13,4 % bereits 65 oder älter
24,6 %beträgt der Anteil über alle Berufezum Vergleich, gleicher Stichtag
2,5 %der Bus- und Straßenbahnfahrer sind jünger als 25über alle Berufe: 10,0 %

Noch deutlicher wird es bei den Minijobs. Von den 32.466 geringfügig Beschäftigten in der Gruppe Bus- und Straßenbahnfahrer waren Ende 2025 15.868 mindestens 65 Jahre alt, also knapp die Hälfte. Im Pkw-Personentransport waren es 26.193 von 84.085. Der Schülerverkehr läuft in vielen Regionen schon heute zu einem guten Teil mit Rentnern. Das ist eine Stärke, solange sie fahren, und ein Risiko, weil diese Gruppe in den nächsten Jahren von selbst kleiner wird.

Für die eigene Personalplanung heißt das: Schauen Sie auf die Geburtsjahrgänge Ihres Fahrerstamms. Wer in fünf Jahren ein Drittel seiner Fahrer altersbedingt verliert, muss heute nachbesetzen, nicht erst dann.

Regionale Unterschiede: was die Länderdaten hergeben und was nicht

Die Bundesagentur veröffentlicht Engpasswerte je Bundesland, aber nur für ganze Berufsgruppen. Für einzelne Untergruppen wie Busfahrer reichen die Fallzahlen auf Landesebene nach eigener Aussage oft nicht aus; die Vakanzzeit wird zum Beispiel erst ab 60 abgemeldeten Stellen im Jahr ausgewiesen. In den Länderergebnissen zur Engpassanalyse 2025 steht deshalb nur die Gruppe 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr, und die fasst Lkw-, Bus-, Taxi- und sonstige Fahrer zusammen.

  • Bundesweit erreicht die Gruppe 521 einen Punktwert von 1,5, also unter Beobachtung.
  • Schleswig-Holstein mit Hamburg, Niedersachsen mit Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg mit Berlin und Sachsen-Anhalt liegen ebenfalls bei 1,5.
  • Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz mit dem Saarland und Sachsen liegen bei 1,3, Thüringen bei 1,2, Mecklenburg-Vorpommern bei 1,0.

Kein Land erreicht damit auf Gruppenebene den Engpassstatus, obwohl Bus- und Lkw-Fahrer bundesweit einzeln darüber liegen. Das zeigt vor allem, wie stark die Zusammenfassung verdünnt. Eine belastbare Aussage, in welchem Landkreis Fahrdienste besonders schwer Personal finden, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten. Dafür ist die Rückmeldung der örtlichen Arbeitsagentur oder die eigene Bewerberzahl je Anzeige aussagekräftiger.

Klasse B oder D1: wann die Berufskraftfahrerqualifikation greift

Die Wahl des Fahrzeugs entscheidet mit darüber, wie groß der Bewerberkreis ist. Nach § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung reicht die Klasse B für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer gebaut sind. Für bis zu 16 Fahrgastplätze und höchstens 8 m Länge braucht der Fahrer die Klasse D1, die es nach § 10 FeV in der Regel erst ab 21 Jahren gibt.

Daran hängt auch die Berufskraftfahrerqualifikation. § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfasst Fahrer, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr mit Fahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Die Klasse B steht nicht in dieser Liste. Für die Weiterbildung gilt nach § 5 BKrFQG ein Rhythmus von fünf Jahren.

Was am Fahrzeug hängt: Klasse B und Klasse D1 im gewerblichen Fahrdienst
Klasse B (bis 8 Fahrgastplätze)Klasse D1 (bis 16 Fahrgastplätze)
Mindestalter Fahrerlaubnis18 Jahre21 Jahre, in Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18
Berufskraftfahrerqualifikationnicht erforderlichGrundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, danach Weiterbildung alle fünf Jahre
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungnötig, wenn die Fahrt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz braucht oder ein Krankenkraftwagen entgeltlich fährtentfällt, wer D1 oder D besitzt, braucht sie nach § 48 Absatz 2 FeV nicht
Bewerberkreisgroß, jeder Pkw-Führerschein reicht als Basisklein, Ausbildung kostet Zeit und Geld

Zum Personenbeförderungsschein: Nach § 48 FeV braucht eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wer einen Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig führt oder Fahrgäste in einer Beförderung fährt, die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig ist, etwa im Mietwagen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen bei 19. Schülerfahrten, die nach der Freistellungs-Verordnung keine Genehmigung brauchen, fallen nicht unter die zweite Alternative; die Abgrenzung erklärt der Beitrag zum freigestellten Schülerverkehr.

Ausnahmen im BKrFQG genau lesen

§ 1 Absatz 2 BKrFQG nimmt unter anderem die nichtgewerbliche Beförderung von Personen und die Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste aus. Ob eine Beförderung gewerblich ist, hängt am Einzelfall. Ein Betrieb, der Fahrten gegen Entgelt für Landkreis oder Krankenkasse ausführt, sollte sich ohne Klärung mit der zuständigen Behörde nicht auf diese Ausnahme verlassen.

Für die Personalgewinnung folgt daraus eine nüchterne Abwägung. Zwei Neunsitzer mit Fahrern der Klasse B können leichter zu besetzen sein als ein Kleinbus mit 16 Plätzen, auch wenn der größere Bus pro Fahrgast günstiger fährt. Welche Variante sich rechnet, zeigt erst eine Kalkulation mit echten Personal- und Fahrzeugkosten, wie sie der Beitrag zu den Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst aufschlüsselt.

Teilzeit, geteilte Dienste, Minijob und Rentner

Der Schülerverkehr hat ein Arbeitszeitprofil, das kaum zu einer Vollzeitstelle passt: morgens zwei Stunden, mittags zwei bis drei Stunden, dazwischen eine Lücke. Die Statistik spiegelt das. Im Pkw-Personentransport arbeiteten Ende 2025 50,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit, bei Bus- und Straßenbahnfahrern 18,3 Prozent. Über alle Berufe sind es 31,3 Prozent.

Geteilte Dienste sauber planen

Ein geteilter Dienst mit Früh- und Mittagstour ist zulässig, die Lücke dazwischen ist aber keine Ruhezeit. Nach § 5 Arbeitszeitgesetz braucht der Fahrer nach Ende der täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe; in Verkehrsbetrieben ist eine Verkürzung um eine Stunde mit Ausgleich möglich. Wer abends noch eine Dialyse-Rückfahrt dranhängt, rückt damit den frühesten Dienstbeginn am nächsten Morgen nach hinten. Ob für Ihr Fahrzeug das Arbeitszeitgesetz oder die EU-Lenkzeitregeln gelten, klärt der Beitrag zu den Lenk- und Ruhezeiten im Kleinbus-Fahrdienst.

Minijob: 603 Euro im Jahr 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Absatz 1a SGB IV entspricht sie dem Monatsentgelt bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde liegt sie laut den Geringfügigkeits-Richtlinien der Sozialversicherung seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Wer Minijobber nach Mindestlohn bezahlt, kommt damit auf gut 43 Stunden im Monat. Das reicht für eine Schultour an jedem Schultag, aber selten für Früh- und Mittagstour zusammen.

Rentner als Fahrer

Für Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt die Regel im Rentenlexikon. Ein Altersrentner kann also auch über den Minijob hinaus fahren, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Erwerbsminderungsrenten gilt das nicht, dort lohnt sich vor dem Vertrag eine Nachfrage bei der Rentenversicherung.

  • Touren so schneiden, dass sie in die Lebenslage der Bewerber passen: reine Frühtour, reine Mittagstour oder beides als geteilter Dienst.
  • Minijob-Touren nicht über die 603 Euro planen; schwankende Zusatzfahrten früh im Monat zählen mit.
  • Bei Rentnern Eignung und Fahrerlaubnis-Fristen im Blick behalten; der Personenbeförderungsschein muss nach § 48 Absatz 5 FeV spätestens alle fünf Jahre mit Eignungsnachweis verlängert werden.
  • Feste Touren mit festen Fahrgästen anbieten, gerade im Behindertenfahrdienst ist die Bindung an die Fahrgäste für viele ein Grund zu bleiben.
  • Vertretungen vorab benennen, damit Krankheit eines Fahrers nicht an der Disposition hängen bleibt.

Weniger Fahrerstunden durch bessere Tourenplanung

Der Hebel, über den in der Fahrermangel-Debatte am wenigsten gesprochen wird, liegt in der eigenen Disposition. Jede Stunde, die ein Fahrer leer fährt oder auf einen Anschluss wartet, ist eine Stunde, die Sie besetzen müssen, ohne dass ein Fahrgast befördert wird. Wer den Bedarf an Fahrerstunden senkt, braucht für dasselbe Auftragsvolumen weniger Köpfe.

  1. Leerkilometer und Standzeiten messenFür jede Tour getrennt erfassen, wie viele Kilometer und Minuten mit und ohne Fahrgast anfallen. Ohne diese Zahl bleibt jede Optimierung ein Gefühl.
  2. Fahrten bündelnFahrgäste mit ähnlichen Zielen und Zeitfenstern in eine Tour legen, zum Beispiel mehrere Kinder für dieselbe Förderschule oder mehrere Patienten für dasselbe Dialysezentrum.
  3. Umläufe statt Einzeltouren planenDie Rückfahrt der Frühtour so legen, dass das Fahrzeug direkt in die nächste Fahrt übergeht, statt leer zum Betriebshof zurückzukehren.
  4. Zeitfenster mit dem Auftraggeber abstimmenSchon zehn Minuten mehr Spielraum beim Unterrichtsbeginn oder Termin können eine zusätzliche Tour und damit einen zusätzlichen Fahrer überflüssig machen.
  5. Änderungen sofort einplanenAbmeldungen, Krankheit und Zusatzfahrten am selben Tag in die laufende Planung übernehmen, statt eine Reservetour vorzuhalten.

Wie viel das bringen kann, zeigt ein dokumentiertes Beispiel aus dem Schülerverkehr. Die Stadt Olfen hat 2013 auf ein bedarfsorientiertes Schulbussystem umgestellt und laut Mobilikon des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung die Fahrleistung der Schulbusse um rund 40 Prozent gesenkt, ein Fahrzeug wurde eingespart. Das lässt sich nicht eins zu eins übertragen, zeigt aber die Größenordnung, die in der Planung steckt. Wie Software für die Schülerbeförderung Touren bündelt und Leerkilometer sichtbar macht, lässt sich an den eigenen Daten prüfen.

Häufige Fragen

Ja. In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 erreichen Bus- und Straßenbahnfahrer auf dem Anforderungsniveau Fachkraft einen durchschnittlichen Punktwert von 2,3 und gelten damit als Engpassberuf. Die abgeschlossene Vakanzzeit liegt im Median bei 87 Tagen. Berufskraftfahrer im Personentransport mit Pkw liegen dagegen bei 1,5 und stehen nur unter Beobachtung.

Nein. Die Klassifikation der Berufe kennt keine eigene Gruppe für Fahrdienst-Fahrer. Je nach gemeldetem Tätigkeitsschlüssel erscheinen sie unter Personentransport mit Pkw, unter Bus- und Straßenbahnfahrern oder unter sonstigen Fahrzeugführern. Die Werte dieser Gruppen sind deshalb nur Näherungen für einen Fahrdienst.

Das hängt an der Fahrerlaubnisklasse, die das Fahrzeug verlangt. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für Beförderungen mit Fahrzeugen, für die die Klassen C1, C, D1, D oder deren Anhängerklassen nötig sind. Ein Fahrzeug der Klasse B mit höchstens acht Fahrgastplätzen fällt nicht darunter. Wer gewerblich einen Kleinbus der Klasse D1 fährt, braucht eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine Weiterbildung.

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht dem Entgelt für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Bei 13,90 Euro je Stunde sind das gut 43 Arbeitsstunden im Monat.

Ja, für Altersrenten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das betrifft vorgezogene Altersrenten und die Regelaltersrente. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten andere Regeln, dort sollte vor Vertragsschluss die Rentenversicherung gefragt werden.

Quellen

  1. Fachkräfteengpassanalyse 2025Statistik der Bundesagentur für Arbeit · 157 Engpassberufe im Jahr 2025, nach 163 im Jahr 2024. Veröffentlichung Mai 2026
  2. Fachkräfteengpassanalyse 2025, Datenanhang (Deutschland, Risikoindikatoren, Länderergebnisse)Statistik der Bundesagentur für Arbeit · Werte für die Berufsuntergruppen 5211, 5212, 5213, 5218 auf Fachkraftniveau sowie Länderwerte für die Berufsgruppe 521. Stand: Mai 2026
  3. Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte nach der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010)Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik · Altersgruppen, Arbeitszeit und Minijobs nach Berufsuntergruppen. Stichtag 31.12.2025
  4. § 1 und § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Anwendungsbereich ab Fahrerlaubnisklasse C1 und D1, Ausnahmen in Absatz 2; Weiterbildung alle fünf Jahre nach § 5. Stand: Oktober 2026
  5. § 6, § 10 und § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Klassen B und D1, Mindestalter, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Stand: Oktober 2026
  6. § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze aus dem Mindestlohn
  7. Geringfügigkeits-RichtlinienDeutsche Rentenversicherung (Spitzenorganisationen der Sozialversicherung) · 603 Euro ab 1.1.2026, 633 Euro ab 1.1.2027. Stand: 05.01.2026
  8. Rentenlexikon: HinzuverdienstgrenzenBundesministerium für Arbeit und Soziales · Keine Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten seit 1.1.2023
  9. § 5 Arbeitszeitgesetz (Ruhezeit)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  10. Bedarfsorientierter Schulbus (Praxisbeispiel Olfen)Mobilikon, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Einführung 2013; Fahrleistung um rund 40 Prozent reduziert, ein Fahrzeug eingespart

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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