Vergabe & Kalkulation
Ausschreibung Schülerbeförderung gewinnen: wie Landkreise werten und worauf Fahrdienste als Bieter achten müssen
Die meisten Angebote für Schülerbeförderung scheitern nicht am Preis, sondern an einer fehlenden Erklärung oder einem dünnen Konzept. Was Bieter über Eignung, Wertung, Lose und Nachforderung wissen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Ausschreibung für Schülerbeförderung gewinnt, wer formal vollständig anbietet, die Eignung sauber belegt und in den gewerteten Konzepten konkret wird. Der Zuschlag geht nach § 127 GWB an das wirtschaftlichste Angebot, also nach Preis und Qualität. Konzepte, die in die Wertung eingehen, darf die Vergabestelle nicht nachfordern. Was fehlt, kostet Punkte oder führt zum Ausschluss.
- Der Zuschlag geht nach § 127 Absatz 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot, bestimmt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen, Bieter können also vor der Kalkulation nachrechnen, wie viel ein Qualitätspunkt wert ist.
- Die Eignung wird nach § 122 Absatz 3 GWB in der Regel zunächst durch Eigenerklärungen belegt. Weitergehende Nachweise verlangt die Vergabestelle nur von aussichtsreichen Bietern, dann aber innerhalb einer kurzen Frist, die ein Betrieb ohne vorbereitete Unterlagen kaum hält.
- Fehlende Unterlagen darf die Vergabestelle nach § 56 Absatz 2 VgV nachfordern, muss es aber nicht und kann es in der Bekanntmachung sogar ausschließen. Leistungsbezogene Unterlagen, die in die Wertung eingehen, etwa ein gewertetes Ausfallkonzept, sind nach § 56 Absatz 3 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen.
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt meist die UVgO mit vergleichbaren Regeln zu Eignung, Wertung und Nachforderung. Ob und mit welchen Wertgrenzen sie angewendet wird, entscheidet jedes Bundesland selbst.
- Ein Konzept für Ausfälle, Ersatzfahrzeuge und Elternkommunikation überzeugt Wertungsgremien vor allem dann, wenn es Abläufe, Zuständigkeiten und Nachweise benennt, die der Betrieb im Alltag tatsächlich so führt.
Wer als Fahrdienst zum ersten Mal ein Angebot für einen Landkreis abgibt, unterschätzt meistens nicht die Kalkulation, sondern die Form. Eine fehlende Eigenerklärung, ein geändertes Preisblatt oder ein Ausfallkonzept, das nur aus zwei Sätzen besteht, und das Angebot ist raus, bevor jemand den Preis angesehen hat. Wer den Zuschlag will, muss wissen, wie die Gegenseite prüft.
Dieser Beitrag beschreibt die Vergabe aus Sicht des Bieters. Wie eine Vergabestelle ihr Leistungsverzeichnis aufbaut, haben wir im Beitrag zum Leistungsverzeichnis für Fahrdienst-Ausschreibungen beschrieben. Ab wann EU-weit ausgeschrieben werden muss, steht im Artikel zu den EU-Schwellenwerten 2026 für Fahrdienst-Vergaben. Die Grundlagen sind dieselben, die Fragen andere.
Wo Ausschreibungen für Schülerbeförderung erscheinen
Eine einheitliche Fundstelle gibt es nicht. Oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen Aufträge auf TED, der Beilage zum Amtsblatt der EU. Für nationale wie EU-weite Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen gibt es außerdem die Ausschreibungssuche auf service.bund.de und den Bekanntmachungsservice oeffentlichevergabe.de. Die eigentliche Abwicklung, also Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Angebotsabgabe, läuft dann über die Vergabeplattform, die der Auftraggeber nutzt. Das ist je nach Bundesland und oft je nach Landkreis eine andere, zum Beispiel der Vergabemarktplatz NRW oder eine kommerzielle Plattform, die der Kreis eingekauft hat.
Praktisch heißt das: Registrieren Sie sich auf den Plattformen der Landkreise in Ihrem Einzugsgebiet, bevor die nächste Runde kommt. Wer erst nach der Bekanntmachung ein Konto anlegt, verliert Tage. Melden Sie sich außerdem für jedes Verfahren an, das Sie interessiert, damit Ihnen Antworten auf Bieterfragen und geänderte Unterlagen nicht entgehen. Beim offenen Verfahren oberhalb der Schwellenwerte beträgt die Angebotsfrist nach § 15 VgV mindestens 35 Tage und kann bei elektronischer Angebotsabgabe um fünf Tage verkürzt werden. Für ein Angebot mit mehreren Konzepten ist das knapp, wenn die Bausteine nicht schon vorbereitet sind.
Die nächste Runde kündigt sich an
Schülerverkehre laufen meist über mehrere Schuljahre mit Verlängerungsoptionen. Wer die Bekanntmachungen vergebener Aufträge in seiner Region mitliest, kennt Laufzeit und Optionen des aktuellen Vertrags und weiß damit ungefähr, wann neu ausgeschrieben wird.
Eignung: was der Landkreis prüft, bevor er Ihren Preis ansieht
Öffentliche Aufträge gehen nach § 122 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen. Geprüft werden drei Bereiche: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Eignung ist eine Schwelle, kein Wettbewerb. Wer sie erfüllt, ist dabei, ein Mehr an Fahrzeugen oder Referenzen bringt an dieser Stelle keine Punkte.
Seit dem 1. Juli 2026, als das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft trat, soll der Nachweis nach § 122 Absatz 3 GWB durch Eigenerklärungen erfolgen. Weitergehende Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bietern verlangt werden. Für die Angebotsabgabe ist das eine Entlastung. Für die Zeit danach nicht: Fordert die Vergabestelle die Nachweise an, setzt sie nach § 48 Absatz 2 VgV eine Frist, und wer sie versäumt, wird behandelt wie jemand, dem Unterlagen fehlen.
| Bereich | Rechtsgrundlage | Typisch im Fahrdienst | Was Sie vorhalten sollten |
|---|---|---|---|
| Befähigung und Erlaubnis | § 44 VgV | Handelsregister- oder Gewerberegisterauszug, je nach Leistung personenbeförderungsrechtliche Genehmigung | Aktuelle Auszüge, Genehmigungsurkunden mit Laufzeit |
| Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | § 45 VgV | Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre, Betriebshaftpflicht in bestimmter Höhe | Umsatzaufstellung, Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen |
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | § 46 VgV | Referenzen über vergleichbare Beförderungen, Angaben zu Personal und Fuhrpark | Referenzliste mit Auftraggeber, Zeitraum, Wert und Ansprechpartner |
| Ausschlussgründe | § 123 und § 124 GWB | Erklärung zu Steuern, Sozialabgaben und Verfehlungen | Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkassen |
Zwei Grenzen in der VgV schützen kleinere Betriebe. Ein verlangter Mindestjahresumsatz darf nach § 45 Absatz 2 VgV das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn besondere Risiken das begründen. Referenzen verlangt § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV in der Regel über die letzten höchstens drei Jahre. Reicht die eigene Größe trotzdem nicht, bleiben zwei Wege: eine Bietergemeinschaft mit einem anderen Fahrdienst, die nach § 43 VgV wie ein Einzelbieter zu behandeln ist, oder die Eignungsleihe nach § 47 VgV, bei der Sie Kapazitäten eines anderen Unternehmens einbinden und dessen Verpflichtungserklärung vorlegen.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt in den meisten Fällen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Ihre Eignungsregeln in §§ 33 und 35 folgen der VgV, und auch dort fordert der Auftraggeber nach § 35 Absatz 2 UVgO grundsätzlich Eigenerklärungen an. Die UVgO gilt aber nicht von selbst. Jedes Bundesland entscheidet über seinen Anwendungserlass, ob und mit welchen Wertgrenzen sie für Landkreise und Gemeinden greift. Dazu kommen Landesvergabegesetze mit eigenen Erklärungen zu Tariftreue oder Mindestentgelt. Welche Formblätter Sie beilegen müssen, steht deshalb immer in den konkreten Vergabeunterlagen.
So wertet der Landkreis: Preis und Qualität nach Punkten
Nach § 127 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, und das bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. § 58 Absatz 2 VgV nennt als zulässige Qualitätskriterien unter anderem die Zugänglichkeit der Leistung für Menschen mit Behinderungen, die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals sowie die Verfügbarkeit von Kundendienst. Für Schülerbeförderung übersetzt sich das in Ausfallkonzept, Personalkonzept, Erreichbarkeit der Disposition und den Umgang mit Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf.
Entscheidend für die Angebotsstrategie ist § 127 Absatz 5 GWB. Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen. Sie wissen also vor der Kalkulation, wie viele Punkte ein Konzept bringt und wie der Preis umgerechnet wird. Lesen Sie die Wertungsmatrix deshalb vor dem Preisblatt. Bei einer Gewichtung von 60 Prozent Preis und 40 Prozent Qualität kann ein mittelmäßiges Konzept einen Preisvorsprung vollständig auffressen; bei 90 zu 10 kaum.
Auch ein reiner Qualitätswettbewerb ist möglich
§ 58 Absatz 2 VgV erlaubt dem Auftraggeber, Festpreise oder Festkosten vorzugeben. Dann wird das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Kriterien bestimmt. Bei einer solchen Vergabe entscheidet allein das Konzept.
Außer beim Festpreis bleibt der Preis aber Teil der Wertung, und er muss über die gesamte Laufzeit tragen. Ein Angebot, das nur im ersten Schuljahr auskömmlich ist, kostet im dritten Geld. Wie sich ein belastbarer Kilometersatz aus Personal, Fahrzeug, Kraftstoff und Leerkilometern zusammensetzt, zeigt unser Beitrag zu den Kilometerkosten im Kleinbus-Fahrdienst. Ist ein Preis auffällig niedrig, muss die Vergabestelle nach § 60 VgV Aufklärung verlangen. Halten Sie Ihre Kalkulation so nachvollziehbar, dass Sie diese Frage innerhalb weniger Tage schriftlich beantworten können.
Lose: auf welche Touren Sie bieten sollten
Schülerverkehre werden in der Regel in Losen vergeben, geschnitten nach Schulen, Gemeinden oder Förderschwerpunkten. § 97a GWB verlangt die Aufteilung in Teil- und Fachlose als Grundsatz. Für Bieter ist das eine Chance, weil ein regionaler Betrieb nicht den ganzen Landkreis abdecken muss. Es ist aber auch eine Falle, weil jedes Los einzeln kalkuliert und einzeln mit Personal und Fahrzeugen hinterlegt sein muss.
Achten Sie auf die Vorgaben nach § 30 VgV. Der Auftraggeber kann festlegen, auf wie viele Lose ein Bieter bieten darf, und die Zahl der Lose begrenzen, die ein einzelner Bieter gewinnen kann. Er kann sich außerdem vorbehalten, mehrere Lose kombiniert zu vergeben, muss das aber vorher bekannt machen. Wer auf fünf Lose bietet und alle fünf gewinnt, muss alle fünf zum Schuljahresbeginn fahren können.
- Bieten Sie auf Lose, deren Touren sich mit Ihren bestehenden Fahrten kombinieren lassen, zum Beispiel morgens Schule und vormittags Tagespflege mit demselben Fahrzeug.
- Rechnen Sie jedes Los auch für den Fall, dass Sie nur dieses eine gewinnen. Ein Preis, der nur im Paket trägt, ist ein Risiko.
- Prüfen Sie Ankunftszeiten mehrerer Schulen im selben Los. Liegen sie eng beieinander, brauchen Sie mehr Fahrzeuge, als die Schülerzahl vermuten lässt.
- Klären Sie Unklarheiten zu Fahrgastzahlen, Rollstuhlplätzen und Begleitpersonen über die Bieterfragen, nicht über Annahmen im Angebot.
Die häufigsten Ausschlussgründe und warum Nachforderung kein Sicherheitsnetz ist
Die Ausschlussgründe stehen abschließend genug im Gesetz, um sie vor der Abgabe abzuhaken. Nach § 57 VgV werden unter anderem Angebote ausgeschlossen, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, die geforderte oder nachgeforderte Unterlagen nicht enthalten, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden oder in denen erforderliche Preisangaben fehlen. Unterhalb der Schwellenwerte regelt § 42 UVgO dasselbe fast wortgleich.
Viele Bieter verlassen sich darauf, dass die Vergabestelle Fehlendes schon nachfordern wird. § 56 Absatz 2 VgV erlaubt das, verpflichtet aber nicht dazu, und der Auftraggeber kann die Nachforderung in der Bekanntmachung von vornherein ausschließen. Wichtiger noch ist Absatz 3. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, dürfen nicht nachgefordert werden. Ein gewertetes Ausfallkonzept, das Sie vergessen haben, bleibt fehlend. § 41 UVgO enthält dieselbe Grenze.
Eigene Zusätze führen zum Ausschluss
Ein eigener Zusatz im Preisblatt, eine abweichende Zahlungsbedingung im Anschreiben oder die eigenen AGB im Anhang können als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden. Das führt nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV zum Ausschluss. Wer eine Bedingung für unklar oder unzumutbar hält, stellt eine Bieterfrage oder rügt sie, schreibt sie aber nicht ins Angebot.
- Alle geforderten Formblätter und Eigenerklärungen in der aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen, unterschrieben oder in der verlangten elektronischen Form.
- Preisblatt vollständig, jede Position ausgefüllt, keine eigenen Zusätze, rechnerisch geprüft.
- Jedes gewertete Konzept als eigenes Dokument, mit den Gliederungspunkten, die die Wertungsmatrix abfragt.
- Antworten auf Bieterfragen und geänderte Unterlagen der Vergabestelle eingearbeitet.
- Bei Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe: Erklärung aller Beteiligten und Verpflichtungserklärung beigefügt.
- Upload auf der Plattform deutlich vor Fristende, mit Eingangsbestätigung.
Konzepte, die Punkte bringen: konkret, prüfbar, im Alltag gelebt
Wertungsgremien lesen viele Konzepte, die gleich klingen. "Bei Ausfall eines Fahrers wird umgehend Ersatz gestellt" steht in fast jedem Angebot und bringt kaum Punkte, weil es nichts belegt. Punkte bringt, was ein Prüfer nachvollziehen kann: wer entscheidet, bis wann, mit welchen Mitteln, und wie der Landkreis davon erfährt.
- AusfallkonzeptBeschreiben Sie den Ablauf ab der Krankmeldung um 6:00 Uhr: wer sie annimmt, wie die Tour umverteilt wird, welche Springer verfügbar sind und ab welcher Verspätung Schule und Eltern informiert werden.
- ErsatzfahrzeugNennen Sie Zahl, Standort und Ausstattung der Reservefahrzeuge, getrennt nach Fahrzeugen mit und ohne Rollstuhlplatz, und die Zeit, in der ein Ersatz an jedem Punkt des Loses sein kann.
- FahrerqualifikationLegen Sie dar, wie Fahrpersonal ausgewählt, eingewiesen und fortgebildet wird, wer welche Tour fest fährt und wie Vertretungen eingearbeitet werden, damit Kinder nicht jeden Tag ein neues Gesicht sehen.
- Kommunikation mit Schulen und ElternBenennen Sie Erreichbarkeit, Kanäle und Meldewege: wer informiert bei Verspätung, wie werden Änderungen der Abholzeiten mitgeteilt, wie erreichen Eltern die Disposition, und was wird dokumentiert.
Glaubwürdig wird ein Konzept, wenn hinter jedem Schritt ein Werkzeug steht, das es im Betrieb schon gibt. Wer seine Touren in einem Dispositionssystem plant, kann eine Musterplanung für ein Los beilegen, zeigen, wie eine Umplanung bei Ausfall abläuft, und belegen, dass Abfahrts- und Ankunftszeiten erfasst werden. Das macht die Zusagen auch nach dem Zuschlag prüfbar. Monatsberichte über durchgeführte Fahrten und Verspätungen entstehen dann aus den Betriebsdaten statt aus einer nachträglich gefüllten Tabelle. Wie das im Schülerverkehr aussieht, zeigen wir auf der Seite zur Software für die Schülerbeförderung.
Versprechen Sie aber nur, was Sie halten. Eine zugesagte Ersatzgestellung binnen 30 Minuten wird Vertragsbestandteil. Erhebliche oder fortdauernde Mängel bei einem früheren öffentlichen Auftrag können nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB zum Ausschluss aus künftigen Vergaben führen, wenn sie etwa eine vorzeitige Vertragsbeendigung oder Schadensersatz nach sich gezogen haben.
Nach der Wertung: Vorabinformation und Rügefristen
Oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der Auftraggeber unterlegene Bieter nach § 134 GWB vor dem Vertragsschluss in Textform informieren: über den Namen des erfolgreichen Bieters, die Gründe der Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage danach geschlossen werden, bei elektronischer Versendung nach zehn Kalendertagen.
In dieser Zeit entscheidet sich, ob ein Nachprüfungsverfahren möglich ist. Erkannte Vergabeverstöße müssen nach § 160 Absatz 3 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße, die schon aus Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt sein. Wer also eine Wertungsmatrix für unzulässig hält, muss das vor der Abgabe sagen, nicht nach der Absage.
Unterhalb der Schwellenwerte gibt es keinen Rechtsschutz vor der Vergabekammer. Ob unterlegene Bieter dort vor dem Zuschlag informiert werden müssen, regelt allein das Vergaberecht des jeweiligen Bundeslands. Fragen Sie im Zweifel bei der Vergabestelle nach, welche Regel für das Verfahren gilt. Unabhängig davon lohnt es sich, nach jeder Absage um die eigene Punktzahl je Kriterium zu bitten. Kein anderes Feedback zeigt so genau, wo das nächste Angebot besser werden muss.
Häufige Fragen
EU-weite Vergaben erscheinen auf TED, der Beilage zum Amtsblatt der EU. Nationale und EU-weite Bekanntmachungen lassen sich außerdem über service.bund.de und oeffentlichevergabe.de durchsuchen. Die Vergabeunterlagen und die Angebotsabgabe laufen über die Vergabeplattform des jeweiligen Auftraggebers, die sich je nach Bundesland und Landkreis unterscheidet. Es lohnt sich, sich auf den Plattformen der Landkreise im eigenen Einzugsgebiet vorab zu registrieren.
Nicht zwingend. Nach § 122 Absatz 3 GWB soll die Eignung zunächst durch Eigenerklärungen belegt werden, weitergehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Maßgeblich ist aber, was die Vergabeunterlagen konkret fordern. Fordert die Vergabestelle Nachweise an, gilt eine kurze Frist, deshalb sollten Registerauszüge, Versicherungsbestätigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Referenzen jederzeit aktuell vorliegen.
Nein, wenn das Konzept in die Wertung eingeht. § 56 Absatz 3 VgV schließt die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen aus, die die Wertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, und § 41 UVgO regelt dasselbe unterhalb der Schwellenwerte. Andere fehlende Unterlagen darf die Vergabestelle nachfordern, sie muss es aber nicht und kann die Nachforderung in der Bekanntmachung ganz ausschließen.
Ja. Schülerverkehre werden meist in Losen vergeben, sodass ein regionaler Betrieb nicht den ganzen Landkreis abdecken muss. Ein geforderter Mindestumsatz darf nach § 45 VgV das Zweifache des Auftragswerts nur ausnahmsweise überschreiten. Reicht die eigene Größe nicht, kommen eine Bietergemeinschaft oder die Eignungsleihe in Betracht. In der Wertung zählen konkrete, prüfbare Konzepte und ein auskömmlicher Preis, nicht die Größe des Fuhrparks.
Quellen
- § 122 GWB EignungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Absatz 3: Eigenerklärungen als Regelfall. Stand: Oktober 2026
- § 127 GWB ZuschlagBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 97a GWB LosgrundsatzBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 134 GWB Informations- und WartepflichtBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 160 GWB Einleitung, AntragBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Absatz 3: Rügeobliegenheit. Stand: Oktober 2026
- §§ 44 bis 48 VgV Eignung und Beleg der EignungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 56 VgV Prüfung der Angebote; Nachforderung von UnterlagenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 57 VgV Ausschluss von AngebotenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- § 58 VgV Zuschlag und ZuschlagskriterienBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)Bundesministerium der Justiz, verwaltungsvorschriften-im-internet.de · Anwendung über die Erlasse der Länder, Wertgrenzen je Bundesland verschieden
- Vergabebeschleunigungsgesetz: Verkündung und InkrafttretenMinisterium der Finanzen NRW, vergabe.NRW · In Kraft seit 1. Juli 2026
- Ausschreibungssucheservice.bund.de
- Tenders Electronic Daily (TED)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
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Vermo plant Touren, verteilt Fahrten bei Ausfällen um und hält fest, welche Fahrt wann gefahren wurde. Damit wird aus einem Ausfallkonzept im Angebot ein Ablauf, den Sie dem Landkreis auch nach dem Zuschlag zeigen können. Wenn Sie sich auf die nächste Ausschreibung vorbereiten, zeigen wir Ihnen das gern in einer Demo.
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