Rechtsrahmen
P-Schein im Fahrdienst: Welcher Fahrer ihn wirklich braucht
Mietwagen ja, freigestellter Schülerverkehr nein, Kleinbus mit D1 nein: Der Artikel ordnet nach § 48 FeV ein, welcher Fahrer im Fahrdienst den P-Schein wirklich braucht und wie Sie die Fristen im ganzen Team im Griff behalten.
Das Wichtigste in Kürze
Den P-Schein nach § 48 FeV braucht, wer Fahrgäste in einer Beförderung fährt, die eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erfordert, also Taxi, Mietwagen und Krankenfahrten im Mietwagen, oder wer entgeltlich einen Krankenkraftwagen führt. Im freigestellten Schülerverkehr und bei Fahrten zu Behinderteneinrichtungen ohne Fahrgastentgelt entfällt er. Inhaber der Klassen D oder D1 sind generell befreit.
- Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung hängt nach § 48 Abs. 1 FeV nicht am Fahrzeug, sondern an der einzelnen Beförderung: Sie ist nötig, wenn diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz braucht oder wenn entgeltlich oder geschäftsmäßig ein Krankenkraftwagen geführt wird.
- Im freigestellten Schülerverkehr nach § 1 Nr. 4 Buchstabe d FrStllgV und bei Fahrten behinderter Menschen zu Betreuungseinrichtungen nach Buchstabe g entfällt der P-Schein, solange die Beförderten kein Entgelt zahlen. Freizeitfahrten und Krankenfahrten im Mietwagen fallen nicht darunter.
- Wer die Klasse D oder D1 besitzt, braucht nach § 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV keinen P-Schein. Die D1 läuft aber ebenfalls nach höchstens fünf Jahren ab und muss mit ärztlichem Nachweis verlängert werden.
- Der P-Schein gilt höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung sind Gesundheits- und Sehnachweis, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Fahreignungsregister nötig, ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich ein Leistungstest.
- Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer ist seit dem 2. August 2021 entfallen. An ihre Stelle trat ein Fachkundenachweis für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr, dessen Umsetzung die Länder unterschiedlich geregelt haben.
Im Fahrdienst hält sich hartnäckig die Faustregel: Wer Fahrgäste fährt, braucht einen P-Schein. Sie stimmt nur zur Hälfte. Der Fahrer, der morgens freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule fährt, braucht ihn nicht. Derselbe Fahrer braucht ihn am Nachmittag sehr wohl, wenn er im selben Fahrzeug eine Dialysepatientin als Krankenfahrt im Mietwagen nach Hause bringt. Und die Kollegin mit Klasse D1 braucht ihn in beiden Fällen nicht. Wer das in der Disposition nicht auseinanderhält, setzt Fahrer falsch ein, ohne es zu merken.
Was regelt § 48 FeV eigentlich?
Der umgangssprachliche P-Schein heißt im Gesetz Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Nach § 48 Abs. 1 FeV ist diese zusätzliche Erlaubnis in genau zwei Fällen nötig: wenn jemand einen Krankenkraftwagen führt und darin entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wenn jemand ein Kraftfahrzeug führt, in dem Fahrgäste befördert werden, und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Der zweite Fall ist der im Alltag wichtigere, und er verlagert die Frage vom Führerscheinrecht ins Personenbeförderungsrecht. Ob ein P-Schein nötig ist, entscheidet sich nicht am Fahrzeug, nicht an der Firma und nicht daran, ob das Unternehmen irgendwo eine Mietwagengenehmigung besitzt. Es entscheidet sich an der einzelnen Fahrt. Dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt nach § 1 Abs. 1 PBefG die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrten mit Personenkraftwagen, die unentgeltlich sind oder deren Gesamtentgelt die Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer nach § 5 Abs. 2 BRKG nicht übersteigt, und Fahrten im Krankenkraftwagen mit Personen, die unterwegs medizinisch fachlich betreut werden müssen.
§ 48 Abs. 2 FeV nimmt außerdem einige Fälle ausdrücklich aus. Krankenkraftwagen von Bundeswehr, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten brauchen keinen P-Schein. Und wer die Fahrerlaubnisklasse D oder D1 besitzt, braucht ihn für kein Kraftfahrzeug.
Welche Fahrer brauchen ihn, nach Verkehrsart sortiert?
Die folgende Übersicht geht die Verkehrsarten durch, die in einem typischen Fahrdienst nebeneinander laufen. Sie unterstellt einen Fahrer mit Klasse B, aber ohne D oder D1.
| Verkehrsart | P-Schein nötig? | Grund |
|---|---|---|
| Taxi | Ja, mit Fachkunde | Genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr, § 48 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 7 FeV |
| Mietwagen | Ja, mit Fachkunde | Mietwagenverkehr nach § 49 Abs. 4 PBefG ist genehmigungspflichtig |
| Sitzende Krankenfahrt im Mietwagen oder Taxi, etwa zur Dialyse | Ja, mit Fachkunde | Die Fahrt ist entgeltlicher Taxi- oder Mietwagenverkehr; wer zahlt, Kasse oder Patient, ändert daran nichts |
| Krankentransport im Krankenkraftwagen (KTW) eines privaten Unternehmens | Grundsätzlich ja, beschränkbar auf Krankenkraftwagen | Erster Fall des § 48 Abs. 1 FeV; Ausnahme nur für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste |
| Freigestellter Schülerverkehr für den Schulträger, Familie zahlt nichts | Nein | Keine PBefG-Genehmigung nötig, § 1 Nr. 4 Buchstabe d FrStllgV |
| Fahrten zur Werkstatt für behinderte Menschen oder Tagesförderstätte ohne Fahrgastentgelt | Nein | Freigestellt nach § 1 Nr. 4 Buchstabe g FrStllgV |
| Freizeit-, Arzt- oder Einkaufsfahrten im Behindertenfahrdienst gegen Entgelt | Ja | Keine Fahrt zu einer Betreuungseinrichtung, damit keine Freistellung; regelmäßig Mietwagenverkehr |
| Fahrdienst im Pkw ohne Entgelt oder nur gegen Kilometererstattung bis 30 Cent | Nein | Fällt nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG nicht unter das Gesetz |
Maßgeblich für die Freistellung ist der Wortlaut von § 1 Nr. 4 der Freistellungs-Verordnung: Freigestellt sind Beförderungen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht (Buchstabe d) und Beförderungen körperlich, geistig oder seelisch behinderter Personen zu und von Einrichtungen, die ihrer Betreuung dienen (Buchstabe g), jeweils nur, wenn von den Beförderten kein Entgelt zu entrichten ist. Was genau unter die Freistellung fällt und wo die Grenzfälle liegen, haben wir in unserem Beitrag zum freigestellten Schülerverkehr nach der FrStllgV ausführlich beschrieben.
Gemischte Touren sind die eigentliche Falle
Weil § 48 FeV auf die einzelne Beförderung abstellt, kann sich die P-Schein-Pflicht innerhalb einer Schicht ändern. Nimmt ein Fahrer ohne P-Schein auf der Schultour einen zahlenden Fahrgast mit oder fährt er zwischen zwei Schultouren eine Krankenfahrt im Mietwagen, fährt er für diesen Teil ohne erforderliche Erlaubnis. Die Disposition muss also wissen, welche Fahrt welcher Verkehrsart angehört, nicht nur welcher Fahrer welches Fahrzeug fährt.
Rollstuhlfahrzeug ist nicht gleich Krankenkraftwagen
Ein Kleinbus mit Rampe und Rollstuhlplätzen ist kein Krankenkraftwagen. Krankenkraftwagen sind nach § 4 Abs. 6 PBefG Fahrzeuge, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Für den umgebauten Behindertentransporter gilt deshalb nicht der erste, sondern der zweite Fall des § 48 Abs. 1 FeV: P-Schein nur, wenn die konkrete Fahrt genehmigungspflichtig ist.
Wo die Antwort offen bleibt
Beim privaten Krankentransport im KTW hängt die Ausnahme davon ab, ob der Betrieb als nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst gilt. Das regeln die Rettungsdienstgesetze der Länder unterschiedlich, und ob ein beauftragter privater Unternehmer darunter fällt, beantwortet das Bundesrecht nicht. Klären Sie das schriftlich mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie Fahrer ohne P-Schein auf den KTW setzen. Wer keinen Bescheid hat, plant sicherer mit dem P-Schein, der für Krankenkraftwagen schon ab 19 Jahren erteilt werden kann.
Kleinbus mit mehr als acht Fahrgästen: D1 statt P-Schein
Die Klasse B deckt nach § 6 Abs. 1 FeV Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Der klassische Neunsitzer ist damit noch ein B-Fahrzeug. Sobald mehr Fahrgastplätze eingebaut sind, ist mindestens die Klasse D1 nötig: bis 16 Personen außer dem Fahrer und höchstens 8 m Länge.
Wer D1 oder D hat, braucht nach § 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV keinen P-Schein, auch nicht im Mietwagen. Erspart ist damit aber wenig Verwaltung. Die D1 wird nach § 23 Abs. 1 FeV längstens für fünf Jahre erteilt und nach § 24 Abs. 1 FeV nur mit Gesundheits- und Sehnachweis verlängert, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich mit Leistungstest. Für gewerbliche Fahrten mit D1-Fahrzeugen gilt außerdem das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, das eine Grundqualifikation verlangt. Ausgenommen sind dort unter anderem nichtgewerbliche Beförderungen.
Offen ist, ob ein D1-Inhaber im Taxi oder Mietwagen zusätzlich die Fachkunde nachweisen muss. § 48 Abs. 7 FeV verbietet dem Halter, Fahrgastbeförderung zuzulassen, wenn der Fahrer „die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen hat“, während Abs. 2 Nr. 4 den D1-Inhaber vom P-Schein insgesamt befreit. Hier sollten Sie die Auffassung Ihrer Fahrerlaubnis- und Genehmigungsbehörde einholen.
Mit mehr als neun Personen einschließlich Fahrer wird aus dem Fahrzeug außerdem ein Kraftomnibus, und es greifen die EU-Lenk- und Ruhezeiten. Was das für die Dienstplanung bedeutet, steht in unserem Beitrag zu Lenk- und Ruhezeiten im Fahrdienst.
Voraussetzungen, Gültigkeit und Kosten
Die Erteilungsvoraussetzungen stehen abschließend in § 48 Abs. 4 FeV. Ein Bewerber muss:
- die Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug besitzen, im Pkw also Klasse B
- mindestens 21 Jahre alt sein, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre
- die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen oder in den letzten fünf Jahren besessen haben, für Krankenkraftwagen ein Jahr
- ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei der Behörde und eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister beibringen
- die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV nachweisen, bei der Ersterteilung einschließlich der Prüfung von Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion
- die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 Nummer 2 FeV erfüllen
- für Krankenkraftwagen eine Erste-Hilfe-Schulung, für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr einen Fachkundenachweis vorlegen
Die Untersuchungsnachweise nach Anlage 5 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Den Leistungstest muss ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung bescheinigen.
Gültigkeit und Verlängerung
Der P-Schein wird nach § 48 Abs. 5 FeV für höchstens fünf Jahre erteilt und auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert. Für die Verlängerung muss der Inhaber erneut Eignung, Sehvermögen, Führungszeugnis und Registerauskunft nachweisen. Ab dem 60. Lebensjahr kommt nach § 48 Abs. 6 FeV wieder der Leistungstest nach Anlage 5 Nummer 2 hinzu. Eine Frist, ab wann die Verlängerung frühestens beantragt werden kann, nennt § 48 FeV nicht; die Bearbeitungszeiten legen die Behörden fest. Rechnen Sie mit Wochen und nicht mit Tagen, denn Arzttermin, Gutachten und Führungszeugnis müssen vorher vorliegen.
Was es kostet
Die Behördengebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt: 5,10 Euro für die Prüfung des Antrags (Nr. 201), 35,70 Euro für die Ersterteilung (Nr. 202.1) und 28,60 Euro für die Verlängerung (Nr. 204). Dazu kommen Kosten, die keine bundeseinheitliche Tabelle hat: ärztliche Untersuchung, Leistungstest, Sehtest, Führungszeugnis, Registerauskunft und gegebenenfalls Fachkundeprüfung. Fragen Sie konkrete Preise bei den Stellen vor Ort an, bevor Sie die Kostenübernahme mit dem Fahrer vereinbaren.
Ortskundeprüfung abgeschafft, Fachkunde eingeführt
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) wurde auch § 48 FeV geändert. Seit dem 2. August 2021 ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer entfallen. Die Hamburger Fahrerlaubnisbehörde begründet das damit, dass der Verordnungsgeber die Prüfung angesichts verbreiteter Navigationstechnik nicht mehr für erforderlich hielt (LBV Hamburg). An ihre Stelle trat der Fachkundenachweis nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV, und zwar für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr. Wer den P-Schein nur für Krankenkraftwagen beantragt, braucht ihn nicht.
Den Nachweis führt eine „geeignete Stelle“, die die oberste Landesbehörde für das Personenbeförderungsrecht bestimmt. Die Umsetzung lief deshalb je Land unterschiedlich an. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erteilte neue P-Scheine zunächst ohne Fachkundenachweis, mit der Maßgabe, dass die Erlaubnis erlischt, wenn der Nachweis nicht spätestens zur ersten Verlängerung vorliegt (LABO Berlin). Hamburg stellte nach Angaben des Landesbetriebs Verkehr zunächst für zwei Jahre aus und verlangte, den Fachkundenachweis innerhalb eines Jahres nachzureichen, sobald er geregelt ist. Inhaber eines vor dem 2. August 2021 erteilten P-Scheins mussten laut LABO nichts veranlassen.
Für Ihre Fahrerakte heißt das
Prüfen Sie bei jedem P-Schein, der nach dem 2. August 2021 ausgestellt wurde, ob er unter einer Auflage zum Fachkundenachweis steht und bis wann der Nachweis fällig ist. Diese Frist steht nicht unbedingt auf der Karte, sondern im Bescheid. Wie Ihr Land die Fachkunde heute prüft und wer dafür zuständig ist, erfahren Sie bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
Was droht dem Unternehmer, wenn der Schein fehlt?
Die Pflicht trifft nicht nur den Fahrer. Nach § 48 Abs. 7 FeV darf der Halter die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Fahrer die erforderliche Erlaubnis nicht besitzt oder die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen hat. Beides ist nach § 75 Nr. 12 FeV eine Ordnungswidrigkeit, schon bei Fahrlässigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht unter den Nummern 171 und 172 einen Regelsatz von je 75 Euro vor, für den Fahrer wie für den Halter. Den P-Schein auf Verlangen nicht vorzuzeigen, kostet nach Nummer 251 weitere 10 Euro.
Deutlich ernster wird es, wenn nicht der P-Schein, sondern die Fahrerlaubnisklasse fehlt, etwa wenn ein Fahrer mit Klasse B den Kleinbus mit zwölf Fahrgastplätzen fährt oder seine D1 abgelaufen ist. Dann greift § 21 StVG: Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar, bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Die Folgekosten liegen meist außerhalb des Bußgeldbescheids. Der Auftraggeber fragt nach, ob die vertraglich zugesicherte Qualifikation des Fahrpersonals vorlag. Die Genehmigungsbehörde kann wiederholte Verstöße bei der Zuverlässigkeit des Unternehmers berücksichtigen. Und nach einem Unfall wird die Versicherung prüfen, ob der Fahrer berechtigt war. Welche Folgen dort im Einzelnen drohen, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Lesen Sie die Klausel zur Fahrerlaubnis nach, bevor es darauf ankommt.
„Zulassen“ heißt im Zweifel auch: nicht hingeschaut. Wer einen Fahrer einsetzt, dessen P-Schein seit drei Wochen abgelaufen ist, kann sich kaum darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben, wenn das Ablaufdatum im eigenen Ordner stand.
Fristen im ganzen Fahrerteam im Griff behalten
Bei zehn Fahrern ist das eine Excel-Liste. Bei vierzig Fahrern mit P-Schein, D1, Fachkundeauflage, Führungszeugnis für den Schulträger und Berufskraftfahrer-Weiterbildung sind es mehrere hundert Daten, die alle irgendwann ablaufen. Bewährt hat sich ein fester Ablauf:
- Original sehen, Kopie ablegenLassen Sie sich Führerschein und P-Schein bei Einstellung im Original zeigen, nicht nur als Foto. Erfassen Sie Klassen, Ablaufdaten, Beschränkungen (etwa „nur Krankenkraftwagen“) und Auflagen aus dem Bescheid.
- Fristen mit Vorlauf hinterlegenTragen Sie für jedes Dokument nicht nur das Ablaufdatum ein, sondern einen Erinnerungstermin mit ausreichendem Vorlauf für Arzt, Gutachten und Behörde. Drei Monate sind für die meisten Fälle eine vernünftige Größe.
- Regelmäßig erneut kontrollierenEine Fahrerlaubnis kann zwischen zwei Ablaufdaten entzogen werden. Wiederholen Sie die Sichtkontrolle in festen Abständen und dokumentieren Sie Datum und Prüfer.
- Qualifikation an die Fahrt koppelnLegen Sie in der Disposition fest, welche Verkehrsart eine Fahrt hat und welche Erlaubnis sie verlangt. Dann fällt ein Fahrer ohne P-Schein auf der Mietwagenfahrt schon beim Planen auf und nicht erst bei der Kontrolle.
- Abgelaufen heißt gesperrtEin Fahrer, dessen Erlaubnis abgelaufen ist, wird für die betroffenen Fahrten nicht eingeplant, bis die Verlängerung vorliegt. Diese Regel muss ohne Ermessensspielraum gelten, auch am Montagmorgen mit drei Krankmeldungen.
Der vierte Schritt ist der, an dem Listen scheitern. Eine Tabelle weiß, wann der P-Schein von Herrn K. abläuft. Sie weiß nicht, dass Herr K. morgen um 14 Uhr eine Krankenfahrt im Mietwagen auf seiner sonst freigestellten Tour hat. Das weiß nur die Tourenplanung. Deshalb gehören Fahrerqualifikationen dorthin, wo die Fahrten verteilt werden, gleich ob Sie Krankenfahrten, Schülerbeförderung oder einen Behindertenfahrdienst disponieren.
Häufige Fragen
Ja, wenn die Fahrt als Taxi- oder Mietwagenfahrt durchgeführt wird, und das ist bei sitzenden Krankenfahrten gegen Entgelt der Regelfall. Diese Beförderung ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig, also verlangt § 48 Absatz 1 FeV die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einschließlich Fachkundenachweis. Dass die Krankenkasse und nicht der Patient zahlt, ändert daran nichts. Befreit ist nur, wer die Klasse D oder D1 besitzt.
Nein. Fahrten durch oder für einen Schulträger zum und vom Unterricht sind nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d der Freistellungs-Verordnung vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt, solange die beförderten Kinder oder ihre Familien kein Entgelt zahlen. Ohne Genehmigungspflicht entfällt auch der P-Schein. Manche Auftraggeber verlangen ihn trotzdem vertraglich, deshalb lohnt der Blick in die Leistungsbeschreibung. Sobald der Fahrer auf derselben Schicht eine Mietwagenfahrt übernimmt, braucht er ihn.
Höchstens fünf Jahre. Er wird auf Antrag jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber erneut seine gesundheitliche Eignung, sein Sehvermögen, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister nachweist. Ab dem 60. Lebensjahr ist zusätzlich ein Leistungstest zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion nötig. Die Untersuchungsnachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Nein, als Voraussetzung für den P-Schein ist sie seit dem 2. August 2021 entfallen. Stattdessen verlangt § 48 FeV für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr einen Nachweis der Fachkunde. Welche Stelle diesen Nachweis abnimmt, bestimmt das jeweilige Land, und die Übergangsregelungen waren unterschiedlich. Für einen P-Schein, der nur für Krankenkraftwagen gelten soll, ist keine Fachkunde nötig, dafür eine Erste-Hilfe-Schulung.
Als Halter begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nummer 12 FeV, der Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 75 Euro vor, ebenso viel wie für den Fahrer. Fehlt dem Fahrer nicht der P-Schein, sondern die nötige Fahrerlaubnisklasse, etwa D1 für einen Kleinbus mit mehr als acht Fahrgastplätzen, ist das nach § 21 StVG eine Straftat, auch für den Halter, der die Fahrt zulässt.
Quellen
- § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderunggesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung, Eignungsuntersuchungengesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Fahrerlaubnisklassengesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- §§ 23 und 24 Fahrerlaubnis-Verordnung, Geltungsdauer und Verlängerunggesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 75 Fahrerlaubnis-Verordnung, Ordnungswidrigkeitengesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 1 Freistellungs-Verordnung (FrStllgV)gesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 1 Personenbeförderungsgesetz, Sachlicher Geltungsbereichgesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 4 Personenbeförderungsgesetz, Begriffsbestimmungen (Krankenkraftwagen)gesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 49 Personenbeförderungsgesetz, Verkehr mit Mietwagengesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 21 Straßenverkehrsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnisgesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (lfd. Nr. 171, 172, 251)gesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage (Nr. 201, 202.1, 204)gesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Anwendungsbereichgesetze-im-internet.de / Bundesministerium der Justiz
- Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021Bundesgesetzblatt · BGBl. I S. 822; Änderungen an § 48 FeV mit Wirkung zum 02.08.2021
- Wirkungen des neuen Personenbeförderungsgesetzes auf die Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungLandesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin
- Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungLandesbetrieb Verkehr Hamburg
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Qualifikation und Tour in einem System
Ob ein Fahrer eine Fahrt übernehmen darf, hängt am Fahrer und an der Fahrt. In Vermo pflegen Sie beim Fahrer Führerscheinklassen, Gültigkeitsdatum und die letzte Führerscheinkontrolle, und zwar im selben System, in dem Sie Touren planen und Fahrern zuweisen. Damit liegen die Daten dort, wo die Einsatzentscheidung fällt, und nicht in einer Tabelle, die niemand öffnet. Wie das für Ihren Betrieb aussieht, zeigen wir Ihnen gern in einer Demo.
Demo-Call vereinbaren